Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?
Neubauten
Für neue Gebäude gelten Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle und an die eingesetzte Anlagentechnik. Ziel ist ein möglichst geringer Energiebedarf des Gebäudes.
Bestehende Gebäude
Auch für Bestandsgebäude enthält das GEG Vorgaben. Besonders relevant werden diese beispielsweise bei bestimmten Sanierungen oder beim Austausch technischer Anlagen.
Bauteile bei einer Sanierung
Werden größere Bereiche von Dach, Außenwand oder Fenstern erneuert, können energetische Anforderungen an die betroffenen Bauteile gelten.
Heizung und erneuerbare Energien
Neue Heizungsanlagen
Das GEG enthält Vorgaben für den Einbau neuer Heizungsanlagen. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem vom Gebäude, vom Standort, von der kommunalen Wärmeplanung und von gesetzlichen Übergangsfristen ab.
Erneuerbare Energien
Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden spielt der zunehmende Einsatz erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle. Je nach Situation können unterschiedliche technische Lösungen eingesetzt werden.
Bestehende Heizungen
Eine vorhandene und funktionierende Heizung muss nicht allein deshalb sofort ausgetauscht werden, weil sich gesetzliche Anforderungen an neue Heizungen ändern. Für bestimmte ältere Heizkessel können jedoch besondere Austauschpflichten gelten.
Energieausweis und Energieberatung
Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz enthält auch die gesetzlichen Grundlagen für Energieausweise. Ein Energieausweis kann insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes erforderlich sein.
Sanierung richtig einordnen
Bei einer energetischen Sanierung sollte geprüft werden, welche gesetzlichen Anforderungen bestehen und welche zusätzlichen Verbesserungen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Energieberater einbeziehen
Ein Energieberater kann helfen, energetische Anforderungen einzuordnen, den Gebäudezustand zu bewerten und geplante Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen.